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Verordnung über das Naturschutzgebiet „Basaltsteinbruch bei Glashütten“, Gemarkung Glashütten der Gemeinde Hirzenhain, Wetteraukreis vom 18. August 1998

StAnz. 36/1998, S. 2852

Größe ca. 6,9 ha



Seit längerer Zeit stillgelegter Basaltsteinbruch in der Gemarkung Glashütten der Gemeinde Hirzenhain im Wetteraukreis im Naturraum Westlicher Unterer Vogelsberg mit hauptsächlich durch Flachgründigkeit und Nährstoffarmut gekennzeichneten Standorten, aber auch feuchten Bereichen und einem Tümpel, als Lebensraum zahlreicher gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und Flechten, insbesondere einer vom Aussterben bedrohten Blaualgenart.

FFH-Gutachten: Unweit südlich von Glashütten befindet sich ein großflächiger Basaltaufschluss, der sich nach seiner Auflassung Ende der 60-er Jahre zu einem Refugium für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten einschließlich seltener Flechten entwickelt hat. Viele Arten gelten hessen- und bundesweit als stark oder hochgradig bestandsgefährdet. Aus diesem Grund wurde das Gelände im Jahr 1998 als Naturschutzgebiet ausgewiesen und 2004 unter der Bezeichnung Basaltsteinbruch Glashütten 5520-301 als FFH-Gebietsvorschlag nach Brüssel gemeldet.
Das ca. 7 ha große Areal ist somit Bestandteil des europaweiten Schutzgebietssystems Natura 2000, zu dem sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) vom 22. Juli 1992 verpflichtet haben.
Anlass für die Meldung als FFH-Gebiet ist das Vorkommen zweier Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT 3130, LRT 8230) sowie der Hinweis auf Vorkommen des Kammmolchs, der in Anhang II geführt wird.




Foto: Walter Schmidt (2016)

In der Rhön wird folgendes Bekämpfungskonzept angewendet: "Die Lupinenmahd soll so früh wie möglich (vor der Aussaat) mit der geringst möglichen Störung für Bodenbrüter (Brutzeit bis Mitte Juli) durchgeführt werden.Vorrangig werden Wiesen gemäht, deren "Lupinenbefall" am schlimmsten und auf denen der Konflikt mit den Bodenbrütern überschaubar ist.Auch randliche Lupinennester, die nicht maschinell erfasst werden können, sollen mit Sense und Rechen beseitigt werden.Nach der Lupinenmahd sollen Schaf- und Ziegenherden schnell über die freien Flächen ziehen und Lupinen an Steinriegeln oder anderen nicht mähbaren Bereichen bekämpfen, um auch hier die Samenverbreitung über Klauen, Ausscheidungen und Wolle zu minimieren."







Das Vertragsgebiet weist schutzwürdige natürliche Lebensräume und Arten auf, die in ihrer Besonderheit einen Teil des Naturerbes der Europäischen Gemeinschaft darstellen.  Das Gebiet wurde mit Rechtsverordnung vom 16.01.2008, GVBl. I S. 30 vom 07.03.2008 gesichert. 
Nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie sind die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, einen Bewirtschaftungs-Plan aufzustellen. In Hessen wird für jedes einzelne Natura 2000-Gebiet ein Bewirtschaftungsplan, auch Managementplan genannt, aufgestellt. Dieser ist modular zusammengesetzt und besteht aus: 

 FFH – Grunddaten - Erhebung (FFH-GDE)  
 Mittelfristigen Maßnahmenplan (FFH-MMP)  
ggf. ergänzenden Gutachten zum Schutz von Arten  
Für eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren werden die geeigneten Maßnahmen, zur Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume und Arten, konkretisiert. Darüber hinaus werden Entwicklungspotenziale sowie wünschenswerte Maßnahmen zur naturschutzfachlichen Aufwertung aufgezeigt. 
Die gebietsspezifische Grunddatenerhebung (GDE) erfolgte 2007 durch das „Büro für Landschaftsökologie und Umweltplanung“ aus Darmstadt und bildet die fachliche Grundlage für den Maßnahmenplan. 
Der Maßnahmenplan ersetzt gleichzeitig den bisher gültigen Rahmenpflegeplan für das NSG.