Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hölle von Rockenberg“, Gemarkung Rockenberg der Gemeinde Rockenberg, Wetteraukreis vom 15. Dezember 1993 StAnz. 1/1994, S. 24 Größe 12,87 ha
FFH-Gebiet 5518-305 "Hölle von Rockenberg"
Bestandteil des VR-Gebietes 5519-401 „Wetterau“ VR = Vogelschutzgebiet / SPA-Gebiete /„Special Protected Areas“ (Erhaltung der wildlebenden Vogelarten)
Sandpionierrasen, Silikatmagerrasen, Heidegesellschaften, Wasserflächen, Streuobsteisen und Frischwiesen i. Naturraum Münzenberger Rücken sowie durch Sandabbau entstandene Strukturen und Quarzitbänke aus geologischer und landschaftsästhetischer Sicht.
Ein "Frühaufsteher" beobachtete die Arbeiten von Olaf und Michael H. Die Brüder hatten eine neue Insel für die Schildkröten gebaut. Am 17. März wurde die Insel "zu Wasser" gebracht. Silke Schweitzer überwachte die Arbeiten.
Zwei Info-Tafeln wurden am Rande des Naturschutzgebietes aufgestellt (24. August 2010). Die Tafeln informieren über das Naturschutzgebiet und die Wiederansiedlung der Europäischen Sumpfschildkröte im Naturschutzgebiet. 1999 beschlossen amtliche und ehrenamtliche Naturschützer, der Sumpfschildkröte in Hessen wieder eine neue Heimat zu geben. Das Artenschutzprogramm "Europäische Sumpfschildkröte" wurde aus der Taufe gehoben und wird seither von den Biologen Sibylle Winkel und Dr. Matthias Kuprian in ehrenamtlicher Arbeit koordiniert. Unter Leitung des stellvertretenden Frankfurter Zoodirektors Rudolf Wicker wurden und werden die Tiere in Gefangenschaft vermehrt und aufgezogen. Bereits 2002 wurden die ersten Tiere ausgewildert. Ausgewählt wurde, auf Vorschlag des BUND OV Rockenberg, das Naturschutz- und FFH-Gebiet "Hölle von Rockenberg" in der Wetterau. Silke Schweitzer betreute das Projekt im Rahmen ihrer Doktorarbeit.
Die AG Sumpfschildkröten hatte die Idee, das Planungsbüro „PlanWerk“ in Nidda war für die Anfertigung zuständig und das Land Hessen (vertreten durch das Forstamt Nidda) finanzierte die Tafeln. In einer kleinen Feierstunde wurden die Tafeln der Öffentlichkeit vorgestellt.